Unsere Beitragsordnung


"Bauhütte, Verein zur Förderung schützenswerter Gebäude in Rottenburg am Neckar e.V."
(gem. § 8 der Vereinssatzung)

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlage werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beträge treten jeweils rückwirkend zum 01. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in welchem der Beschluß der Mitgliederversammlung gefaßt wurde.
  3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt
    - für Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende jährlich DM 20,00
    - für alle weiteren Mitglieder jährlich DM 40,00.
  4. Anträge auf Änderung der Beitragsklasse sind mit dem entsprechenden Nachweis dem Kassier vorzulegen.
  5. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV in der ersten Jahreshälfte.
  6. Zur Deckung der Mehrkosten bei Beitragsversäumnissen bzw. Nichtbekanntgabe einer geänderten Bankverbindung sind zusätzlich DM 15,00 vom Mitglied zu bezahlen.
  7. Bei Vereinsbeitritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 01. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  8. Der Vereinsaustritt bedarf der schriftlichen Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied bis spätestens 31. Dezember (Eingang des Kündigungsschreibens) und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam.
  9. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
  10. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Mit dem Vereinsbeitritt erklärt das Mitglied sein Einverständnis hierzu.

Rottenburg am Neckar, den 25.Januar 1999
Der Vorstand