Vereinszweck

Was haben wir uns auf die Fahnen geschrieben?


Zweck des Vereines ist die Erhaltung von schützenswerten Gebäuden und baulichen Anlagen, die unter Denkmalschutz stehen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zwecks Verwendung zur Förderung der Denkmalpflege oder aber durch Hilfe in anderer Form, wie z. B. durch Entwicklung von Sanierungskonzepten oder durch Koordination von Arbeitseinsätzen.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.

Außerdem darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzlichen Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.